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VSUZH Vorstand

Stellungnahme VSUZH zu den Massnahmen der UZH betreffend das Coronavirus

Mit den vom Bund getroffenen Massnahmen zur Reduzierung der Ausbreitung der COVID-19 hat die Universität Zürich ihren Lehrbetrieb auf online Alternativen umgestellt. Dies stellt das Studium an der UZH vor verschiedenste Herausforderungen. Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) setzt sich dafür ein, dass Studierende der UZH ihr Semester trotz der aussergewöhnlichen Massnahmen unter fairen Bedingungen abschliessen können.


Abschluss des Semesters Für den VSUZH ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Studierenden ihr Semester abschliessen können. Mit der umfangreichen Bereitstellung des online Lernangebots in den letzten zwei Wochen, konnte im Bereich der Vorlesungen viel erreicht werden. Fragen stellen sich zur Zeit besonders noch im Zusammenhang mit Seminaren, Übungslektionen und Praktika. Insbesondere  in diesen Bereich scheint es deshalb nicht ohne Weiteres möglich zu sein, deren Weiterführung zu garantieren, mit dem Anspruch, dass dabei die Qualität der einzelnen Module nicht darunter leidet. 


Faire Bedingungen für den Leistungsnachweis Auch im Bezug auf die Leistungsnachweis-Formate muss an die momentane Lage angepasst werden. Online Prüfungen sollen dabei einerseits eine Vergleichbarkeit mit anderen Studierenden ermöglichen, andererseits soll der Prüfungsstoff angepasst werden. Besondere Beachtung verdienen Fälle von Personen, die beispielsweise stark im familiären, öffentlichen oder militärischen Dienst eingebunden wurden. Durch diese Anpassungen und deren Kommunikation gegenüber den Studierenden, sollen  diese ermutigt werden, wenn immer möglich, ihre Leistungsnachweise anzutreten.


Umgang mit Fehlversuchen Verschiedene Hochschulen der Schweiz haben sich im Zug dieser Krisensituation entschieden, das Nichtbestehen von Leistungsnachweisen nicht als Fehlversuch zu zählen. Diese Massnahme soll an der UZH gesamtuniversitär durchgesetzt werden. Dies scheint nicht nur sinnvoll sondern auch Fairness halber notwendig. Dabei ist der Umgang mit den Fehlversuchen nicht die einzige Problematik. Ebenso betroffen sind Regelungen der Studienzeitbeschränkung, der Abgabe von Arbeiten (Bibliotheksbesuch), die Noteneingabefrist, die Durchführung von Wiederholungsprüfungen oder mögliche Studiumsausschlüsse.


Wir bitten sowohl die Universitäts-, wie auch die Fakultäts- und Institutsleitungen um rasche und ausführliche Information an die Studierenden zu den offenen Fragen. Insbesondere soll dabei die spezifischen Anliegen der jeweiligen Fachvereine aufgenommen und diskutiert werden. Die zentralen Punkte im Umgang mit der momentanen Situation sollen dabei aber gesamtuniversitär, einheitlich durchgesetzt werden. Sodass nicht einzelne Studienfächern anderen gegenüber bevorteilt werden. 

Wir hoffen, dass die UZH die Zeit findet, alsbald alle Schwierigkeiten zu berücksichtigen und alle offenen Fragen zu beantworten.


Vorstand des VSUZH



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